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Späte Einsicht: Suisa senkt MP3-Gebühren

Von    |   14. April 2008   |   13 Kommentare

Über 150 Franken Urheberrechtsgebühr kassierte die Suisa bei den neuesten Mp3-Playern. Dass das realitätsfern ist, hat die Verwertungsgesellschaft nun selber eingesehen.

Nötig geworden ist dieser Schritt wegen des schnellen technologischen Fortschritts. Weil die Speicherkapazitäten von Flash-Speichern rapide zunahmen, die Gebühr jedoch pro Gigabyte festgelegt war, kam es zur (vorhersehbaren) Gebührenexplosion.

Neu beträgt die Urheberverfügung bei Geräten mit 32 Gigabite (GB) Speicherplatz noch 41,81 Franken statt wie bisher 153 Franken (wir hatten damals berichtet). Dies gab die Suisa heute in einer Pressemitteilung bekannt. Der neue Ansatz gelte rückwirkend ab dem 1. April.

Die nächste Generation MP3 Player wird 64GB Flash-Speicher haben. Dann fallen als Vergütung 67,73 Franken an. Die Gebühr verdoppelt sich also nicht mehr ganz, wie das nach alter Berechnung der Fall war (dann wären 306 Franken pro MP3 Player an die Suisa gegangen).

Die Suisa lobt sich, dass damit die Gebühren um bis zu 75% sinken. Das ändert aber nichts daran, dass die Gebühren im Vergleich mit dem Ausland immer noch hoch sind, dass das Geld nicht gerade effizient weiterverteilt wird und dass die rasche technologische Entwicklung die Preise schnell wieder in die Höhe treiben wird.

Update: Jürg Stutz, der Präsident der SWICO, die als Verband die Verkäufer von Mp3-Playern vertritt, spricht von einem „Überraschungscoup“ der Suisa. Die SWICO verhandelt derzeit mit der Suisa über neue, tiefere Tarife. Über das Vorgehen der Suisa, die nun die Tarife medienwirksam in einem Teilbereich (Flash-Speicher über 4GB) reduziert hat, sei er nicht informiert worden.

Stutz bezeichnet die Reduktion gegenüber 78s als „kleines Zugeständnis“. Er fordert weiter eine Verringerung aller Gebührenansätze. Die nächsten Verhandlungsgespräche finden Mitte Mai statt.

Zum gleichen Thema:
> MP3-Player-Gebühr: Wer wirklich profitiert
> MP3-Player-Gebühr: Wer wirklich profitiert (II)

Das sagen die anderen:
> Importeure müssen weniger für Musikplayer bezahlen (Tagesanzeiger)
> Suisa passt Gebühren für Mp3-Player der Realität an (20 Minuten)
> Tiefere Abgaben für iPods und MP3-Player mit grossen Flashspeichern (NZZ)

13 Reaktionen

  1. MacMacken » iPod Touch gekauft? Geld zurück von Apple und Co.!
  2. 78s » Blog Archive » Apple kassiert Suisa-Gebühren
  3. iPod Touch gekauft? Geld zurück von Apple und Co.! | stroica.com
  1. #1 Andreas

    15:06 Uhr, 14.4.2008, Link

    Dieses Thema war vorhin auch bei DRS3 eine Meldung wert. Fazit dort:
    Die Abgaben auf Player mit Flashspeicher sind im Vergleich zu den Abgaben auf Harddisc-Playern oder CDs immer noch um ein vielfaches höher. Die Gebühr auf Player mit Flashspeicher ist auf die Speichergrösse bezogen 10x grösser als die Gebühr auf Harddisc-Player und 50x grösser als die Gebühr auf CDs€¦

  2. #2 David Bauer

    16:22 Uhr, 14.4.2008, Link

    So ist es. Die Suisa hat mit diesem „freiwilligen“ Schritt ohnehin nur verhindert, dass sie dazu gezwungen werden. Neuverhandlungen der Tarife werden trotzdem bald folgen.

  3. #3 Zar deTorquemada

    16:33 Uhr, 14.4.2008, Link

    Was die SUISA immer wieder durchzieht, ist von mir aus gesehen moderner Strassenraub. In welchem bereich gibt es das, dass man drei Mal Gebühren für das Selbe bezahlt? Kauf ich bei iTunes Musik bezahl ich die Gebühr, brenn ich sie auf eine CD das zweite mal und wenn ich sie auf meinen mp3-Player kopiere zum dritten Mal.

  4. #4 David Bauer

    16:44 Uhr, 14.4.2008, Link

    Eine solche Mehrfachbesteuerung gibt es in zahlreichen Bereichen. Ich finde die Forderung der Suisa per se gar nicht illegitim, einzig die Höhe der Ansätze ist absolut anmassend.

  5. #5 frozen

    19:43 Uhr, 14.4.2008, Link

    Ich finde es erst legitim, wenn dann auch der Interpret das Geld kriegt, der auf der CD zu hören ist. Aber so kommen Baschi und der andere Mist mein Geld. So nicht!

    Zudem finde ich es eine Sauerei, dass CD-ROMs auch besteuert werden, wenn ich da meine Daten drauf speichere.

  6. #6 David Bauer

    21:35 Uhr, 14.4.2008, Link

    Frozen, das Problem ist halt, dass niemand weiss, was du auf deinen MP3-Player lädst, wenn du ihn kaufst. Also können auch nicht die richtigen Künstler entschädigt werden. Also kommt ein pauschaler Verteilschlüssel zum Zuge, der tendenziell die Grossen begünstigt.

  7. #7 georg

    13:16 Uhr, 15.4.2008, Link

    ich finde die einahmen von mp3 player und festplatten sollten
    zu 50% in die suisa stiftung fliessen, so können dann am ende auch die kleineren künstler profitieren, welche das geld auch ehrlich verdienen.

  8. #8 JaWa

    14:43 Uhr, 15.4.2008, Link

    ja, wenn denn die suisa stiftung auch etwas geld in die rock/pop-förderung stecken würde, was leider nur allzu selten der fall ist! zudem laufen stiftung und verwertungsgesellschaft ziemlich getrennt. aber im allgemeinen muss man sagen, dass die suisa sich da wiedermal geschickt als „wohltäter“ hervortut, der sie nun wirklich nicht ist. dass die verhandlungs“partner“ davon nichts wussten, erstaunt mich gar nicht – zusammenarbeit und kommunikation war noch nie die stärke der suisa. nieder mit dem „monopol“!

  9. #9 Andreas Maurer

    15:06 Uhr, 15.4.2008, Link

    Die Suisa geht davon aus, dass jeder ein potenzieller Raubkopierer ist, weshalb alle diese stolzen Gebühren bezahlen müssen. Andererseits: Wer die Gebühren bezahlt hat, hat damit automatisch die Lizenz zum Raubkopieren erworben und darf im Wert der bezahlten Gebühren legal Musik klauen.

  10. #10 David Bauer

    19:38 Uhr, 15.4.2008, Link

    Gewagter Schluss, Andreas. Laut Urheberrechtsgesetzt ist die Suisa berechtigt, diese Gebühr einzukassieren (streitbar ist die Höhe!), die nichts mit der Urheberrechtsabgabe zu tun hat, die du bezahlen musst, wenn du legal Musik kaufst.

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