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Bundesgericht pro MP3

Von    |   24. Juli 2006   |   0 Kommentare

Die Verfügungen 2A.336/2006 und 2A.53/2006 des Bundesgerichts vom 20.7.06 (heute publiziert) dürften Ohrstöpselträger freuen: Auf MP3-Player müssen vorerst keine Urheberrechtsabgaben bezahlt werden. Das Bundesgericht hat die entsprechenden Forderungen allerdings nicht abgewiesen, sondern bloss aufgeschoben. Denn im Moment scheint die Rechtslage zu unklar, um MP3-Player mit einer Abgabe zu belegen. Will heissen: iPod und Co. werden vorerst nicht teurer (es geht um 10-30 Franken), vom Tisch ist die Sache deswegen noch lange nicht.

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