78s has left the building. ¯\_(ツ)_/¯

Dr. Pop, darf man Tauschbörsen benützen?

Von    |   17. März 2008   |   7 Kommentare

Piraten?Rechtlich gesehen ja. Solange man nur Musik runterlädt und keine anbietet zumindest: „Die meisten Experten gehen davon aus, dass der Download zum persönlichen Gebrauch eine Privatkopie und damit nach geltendem Recht zulässig ist. Die Gerichte haben bis heute jedoch noch nicht darüber entschieden. Unzulässig hingegen ist das Zurverfügungstellen der Dateien auf der eigenen Harddisk an andere Nutzer, also das «Heraufladen» (Upload) von urheberrechtlich geschützten Inhalten“, heisst es im Pocketguide zur Urheberrechtsrevision. Das Problem dabei: Bei den meisten Tauschbörsen wird man mit jedem Download automatisch zum Anbieter der bereits heruntergeladenen Bytes. But who cares?

Anders sieht dies der internationale Verband der Tonträgerindustrie IFPI: „Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Download einer illegal angebotenen Musikdatei zulässig sei. […] Dabei wird jedoch folgendes übersehen: Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die „Kopiervorlage“ rechtmässig erlangt ist. Mit anderen Worten: Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmässig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist.“ Die IFPI will ihre 2006 mit der Aktion „Game Over“ gestartete Hetzjagd gegen Filesharer weiterführen. Bisher sind 137 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzung eingegangen, doch lediglich in 4 Fällen hat das Gericht gegen die Angezeigten entschieden.

Ob das Gesetz den Tauschbörsen jemals Herr werden kann, ist zu bezweifeln, auch wenn sich zur Zeit in Schweden einmal mehr Piraten vor Gericht verantworten müssen. Werden Piraten-Server geschlossen, gehen andernorts neue auf und jeder Schlag gegen Tauschbörsen macht diese auch ein wenig populärer. Bei der Schlammschlacht um Pirate Bay fällt auf, wie selbstbewusst sich die Betreiber des Bit Torrent Trackers geben. Für sie scheint Filesharing nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch über alle Zweifel erhaben.

Doch ist es wirklich legitim, dass man sich ausgerechnet das kostbarste Gut der Welt gratis besorgt? Ist es nicht eine verkehrte Welt, in der wir an jeder Ecke Geld für seelenlose Dinge ausgeben, Musiker aber nicht für ihr Schaffen entlöhnen wollen? Ist Geiz wirklich geil? Der Musikpirat wird antworten: Die Kohle macht ja ohnehin die Musikindustrie und nicht der Künstler. Oder: Musik ist umso schöner, wenn sie kein Produkt mehr ist. Oder: Ich kenne nur dank Filesharing so viel Musik und gehe deshalb auch viel öfters an Konzerte. Dass dafür die Konzertpreise in die Höhe schnellen, muss der Pirat allerdings in Kauf nehmen.

> Leserfragen an Dr. Pop, den Briefkastenonkel von 78s, an dr.pop(ät)78s.ch

7 Reaktionen

  1. #1 Tom

    13:04 Uhr, 17.3.2008, Link

    Es kann sein, dass ich mich irre, aber meiner Meinung nach gilt zumindest in Deutschland seit Jahresbeginn ein Gesetz, dass auch das „Herunterladen nicht autorisierter Dateikopien“ verbietet.

    Aber mit Vorsicht zu genießen.

  2. #2 Dr. Pop

    13:12 Uhr, 17.3.2008, Link

    In der Schweiz ist dies anders. Aber auch dies ist wohl mit Vorsicht zu geniessen…

  3. #3 das schaf

    15:53 Uhr, 17.3.2008, Link

    also ich habe kein problem damit, wenn die konzertpreise teurer werden würden DAFUER dann aber die musik (als mp3 angeboten) kostenlos unter die leute gebracht wird. mehr und teurere konzerte + (mehr) merchandising würden evt. auch genug kohle einbringen.

  4. #4 frozen

    09:25 Uhr, 18.3.2008, Link

    Da fragt sich ob der entsprechende Künstler bei Konzerten mehr verdient als von den CDs. Sprich die Marge wird auf CDs so klein sein für den entsprechenden Künstler, dass sich mehr verdienen lässt mit Konzerten.

  5. #5 Mark

    11:42 Uhr, 18.3.2008, Link

    ,,Es ist zwar gestattet, zum eigenen privaten Gebrauch eine Kopie eines Werkes (z.B. eines Musiktitels) herzustellen.“ > Widerspricht das nicht der blödsinnigen Riesengebühr, die die Suisa den MP3-Playern auferlegt hat?

  6. #6 David Bauer

    13:04 Uhr, 18.3.2008, Link

    Mark,
    Nein, tut es nicht. Ob etwas gestattet ist oder ob etwas gleichzeitig kostenlos ist, ist nicht dasselbe. Aus demselben Grund waren immer schon Urheberrechtsgebühren auf leere Kasetten und CD-Rohlinge geschuldet. Was freilich nichts daran ändert, dass die Ansätze dieser Gebühr auf elektronische Speichermedien jenseits von Gut und Böse ist.

  7. #7 Fritz

    18:37 Uhr, 24.3.2008, Link

    @ das Schaf:

    Konzert und CD’s sind zwei verschiedene Kunstformen. Es gibt Künstler die auf CD’s brillieren aber auf Konzerten nicht unbedingt. Und auch umgekehrt. Wieso soll eine Kunstform besser bezahlt sein als die andere? Kommt dazu das Tourneen sehr risikoreich sind. Es braucht Geld von überall her um die Qualität eines Tonträger hochzuhalten. Im Moment sind auch die meisten Downloads auf iTunes zu günstig! Gerade wenn man bedenkt das viel Geld verloren geht durch Piraten.

78s wird seit Juni 2015 nicht mehr redaktionell betreut. Die Kommentarfunktion ist deswegen deaktiviert.