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MP3-Player-Gebühr: Wer wirklich profitiert.

Von    |   14. September 2007   |   15 Kommentare

Wer sich Ende September den neuesten iPod (nicht den Touchdings, sondern den normalen, der nun bereits Classic heisst) mit 160 Gigabyte Speicher kauft, der bezahlt 81 Franken Urheberrechtsgebühren an die Suisa, die Rechteverwalterin in der Schweiz. Das ist eine Menge Geld, fürwahr, aber schliesslich, so die Suisa, kommt dieses Geld ja den Schweizer Musikschaffenden zu gute. Nun kann man diskutieren, warum die Schweizer Musikschaffenden etwa 10 Mal mehr Urheberrechtsgebühren aus Mp3-Leerdatenträgern benötigen wie die Kollegen in Deutschland. Man kann aber auch einfach mal eine Rechnung aufstellen, wie sich die 81 Franken denn tatsächlich verteilen.

Suisa-Rechnung

(Die Berechnung stützt sich auf den Jahresbericht 2006 der Suisa.)

Von anfänglich 81 Franken, die der Konsument bezahlt, bleiben also rund 13 Franken für Schweizer Urheber (Songschreiber, Komponisten, Songtexter) übrig (die Suisa hingegen kassiert 17 Franken – irgendwie muss sie ihre Kosten decken, der Durchschnittlohn für eine 100%-Stelle beträgt 111’000 Franken). Den Betrag von 13 Franken dagegen teilen sich 11’343 Urheber, die in der Schweiz bei der Suisa angemeldet sind. Fast die Hälfte von Ihnen erhält weniger als 100 Franken pro Jahr vergütet. 100 Franken kostet die Mitgliedschaft bei der Suisa.

15 Reaktionen

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  1. #1 spot

    14:46 Uhr, 14.9.2007, Link

    starker Tobak!

    Dann werden wir also losziehn und das SUISA-Center abfackeln, dieses Wochenende.

    Taminomal!!

    (Wie sieht es mit dem Walkman aus? Kassetten und so hätt ich noch, muss mal schaun ob ich das an meinen MacBook ankleben kann)

  2. #2 mehlkelm

    14:49 Uhr, 14.9.2007, Link

    Wir unterstützen staatlich verordnet die armen, armen US-Plattenvertriebe. Nennt man das Quersubventionierung? Wieso stoppt niemand solchen Brunz?!

  3. #3 wucher

    15:24 Uhr, 14.9.2007, Link

    wow, nicht schlächt. Durchschnittslohn beträgt 111’000!!! Da müssen ja einige helle köpfe arbeiten um einen solchen lohn rechfertigen zu können. Mir scheint, als wäre die suisa einer der wenigen beamten buden in der schweiz. Denne wird ja die arbeit in den arsch geschoben? Ich seh da die kunst dahinter nicht.
    Dass die grossverlage auch noch knapp einen drittel erhalten versteh ich auch nicht ganz?

  4. #4 sam

    16:13 Uhr, 14.9.2007, Link

    mitgliedschaft 100.-? davon weiss ich nichts – und ich bin mitglied.

  5. #5 David Bauer

    16:18 Uhr, 14.9.2007, Link

    Auf der Website der Suisa steht:
    „Zur teilweisen Deckung der Kosten der Aufnahme verlangt die SUISA einen Betrag in Höhe von Fr. 100.- (inkl. 7,6% MwSt).“

    Dies gilt für Urheber. Für Verleger beträgt die Aufnahmegebühr 200.-

  6. #6 David Bauer

    16:21 Uhr, 14.9.2007, Link

    @spot
    Auch auf Kasetten werden Abgaben geschuldet, da sie ein Leerdatenträger sind. Auf diesen Gesetzespassus beruft sich die Suisa auch jetzt: Mp3 Player sind, bzw. enthalten Leerdatenträger (Harddisk oder Flash-Memory). Auf das Gerät selber, also Walkman oder was auch immer, werden keine Abgaben geschuldet.

    Am Montag entscheidet sich im Parlament, ob der jetzt schwammige Passus im Urheberrechtsgesetz präzisiert und damit eventuell der neuen SUISA-Gebühr die Grundlage entzogen wird.

  7. #7 jdw

    18:10 Uhr, 14.9.2007, Link

    die 100.- muss man erst seit kurzem bezahlen, wenn man sich anmeldet. früher war’s kostenlos.

    wer regelmässig konzerte spielt und auch mal von einen SRG-kanal gespielt wird, der hat am ende des jahres schon ein bisschen was im portemonnaie. hab also grundsätzlich nichts an der suisa zu meckern. aber diese gebühr ist ein witz, weil damit alle bestraft werden, auch die die sich die musik legal kaufen und somit die künstler „normal“ entschädigen. dass ich dann beim laden auf meinen mp3-player noch mal zahlen muss ist völliger humbug.

  8. #8 trix

    18:36 Uhr, 14.9.2007, Link

    Auch auf Kasetten werden Abgaben geschuldet, da sie ein Leerdatenträger sind. Auf diesen Gesetzespassus beruft sich die Suisa auch jetzt: Mp3 Player sind, bzw. enthalten Leerdatenträger (Harddisk oder Flash-Memory). Auf das Gerät selber, also Walkman oder was auch immer, werden keine Abgaben geschuldet.

    ——-> so logisch ist das. Es ist völlig OK wenn eine Gebühr auf Leerdatenträger erhoben wird (vor allem mp3 player – bei Festplatten darf das nicht die selbe Rechnung/Schlüssel sein, da auch andere Daten abgespeichert werden). Die Urheber, die Verlag und die Suisa
    sollen davon profitieren. Wer wie viel erhält ist eine andere Sache.
    Grundsätzlich sollen die Urheber und die Verlage fair behandelt werden mit dem Verteilschlüssel..

    Für Urheber und Verlage ist es bald die einzige Möglichkeit etwas zu verdienen, da die CD sales so massiv abgestürzt sind. Musik ist nicht gratis, auch wenn das alle so haben möchten. Ich hätte auch gerne
    die Milch vom Grossvertreiler gratis, aber am Ende leiden die Bauern darunter. So ist es auch mit der Musik und den Urheberrechten.

  9. #9 David Bauer

    19:19 Uhr, 14.9.2007, Link

    @trix
    1. Ich sage nicht, dass die Gebühr ungerechtfertigt ist. Ich finde die Höhe unverschämt und die Verteilung.
    2. Ich wäre der letzte, der fordert, dass Musik gratis sein sollte. Es gibt keinen Grund dafür (hatte neulich eine nette Diskussion dazu. Frage: Wieso kann Musik nicht gratis sein, es gibt ja auch Gratiszeitungen? Antwort: Wenn die Songs alle 20Sekunden von Werbung unterbrochen würde, dann ginge es.)

  10. #10 Tschino

    08:42 Uhr, 15.9.2007, Link

    zu diesem thema kann ich – wen’s interessiert – folgende interessante
    literatur empfehlen:
    ‚Die Zukunft der Musik. Warum die digitale Revolution die Musikindustrie retten wird‘


    http://www.amazon.de/Zukunft-Musik-digitale-Revolution-Musikindustrie/dp/3981102401

  11. #11 Beni

    12:03 Uhr, 15.9.2007, Link

    Wir Musiker mögen die Suisa. Einige in der Schweiz leben gar von ihr. Die Gebühr ist neu. Erst seit ein paar Monaten. Die Künstler, die sich früher angemeldet haben, müssen nach wie vor nix bezahlen. Nur profitieren.

  12. #12 daniel

    16:09 Uhr, 15.9.2007, Link

    Kannst Du noch mehr über die Berrechnung der Zahl sagen? Hast Du einfach die Zahlen aus der Gesamtverteilung der Einnahmen genommen oder spezifische Zahlen für die Verteilung der Leerträgereinnahmen? Ich fände es noch spannend zu wissen, ob es einen Unterschied gibt und wie zudem die Einnahmen aus der Leerträgereinnahmen verteilt werden.

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